Dienstleistung und Software
für Jagdgenossenschaften
Jagdkataster
Wir sind seit über 20 Jahren kompetente Ansprechpartner für weit über 100 Jagdgenossenschaften in Baden-Württemberg.
Wir betreuen sowohl selbstständige als auch kommunal verwaltete Jagdgenossenschaften bei der Erstellung von Jagdkatastern und bei der Durchführung von Jagdversammlungen.
Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) vom 01.04.2015 fordert in § 15 Abs. 1
"(1) Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Die Jagdgenossenschaft hat ein Verzeichnis ihrer Mitglieder unter Angabe der jeweiligen Grundflächenanteile im gemeinschaftlichen Jagdbezirk zu erstellen und bei Bedarf fortzuführen."
Ihr Begleiter bei allen Fragen
Das Jagdkataster dient als Grundlage für die Ermittlung der Jagdpacht, der Aufstellung von Abschussplänen und der Überprüfung von Ersatzansprüchen bei Wildschäden.
Wir begleiten Sie bei der Erstellung dieses wertvollen Instrumentes zur Verwaltung Ihrer Jagdgenossenschaft.
Durch uns erstellte Jagdkataster beruhen auf mehr als 18 Jahren Erfahrung und garantieren Ihnen den besten Überblick über Ihren Jagdbezirk und eine zuverlässige Unterstützung bei der Bearbeitung aller Verwaltungsaufgaben.
Und natürlich sind wir auch nach der Erstellung Ihres Katasters noch für Sie da und nehmen regelmäßig Witterung auf.
Ein sorgfältig aufgestelltes Jagdkataster bildet die Grundlage für die Beschlussfassung von Jagdgenossenschaften.
Das Jagdgebiet kann parzellenscharf in Jagdkatasterplänen dargestellt werden. Die Pläne sind die visuelle Geschäftsgrundlage der Jagdgenossenschaft und somit ein wichtiges Instrument für die Klärung anstehender Fragen.
Vorteile eines Jagdkatasters
Warum muss ein Jagdkataster erstellt werden?
Jagdversammlung
Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Jagdgenossenschaftsversammlung.
Grundlage für die Versammlung der Jagdgenossen
Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 2. April 2015 gilt laut §2 Abs. (2) folgende Regelung:
„Die Versammlung der Jagdgenossenschaft wird vom Jagdvorstand einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Mitglieder, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks vertreten, verlangt.“
Darüber hinaus kann in der Satzung der Jagdgenossenschaft geregelt werden, wann und wie oft eine Jagdversammlung abzuhalten ist. Dies kann jährlich, alle 3 Jahre oder in längeren Zeitabständen geregelt sein. Spätestens alle 9 Jahre (zum Ende der Pachtperiode) sollte eine Versammlung vom Vorstand einberufen werden. Dies ist aber nicht zwingend.
Vorbereitung für die Versammlung der Jagdgenossen
Durchführung der Versammlung
Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung Ihrer Jagdgenossenschaftsversammlung.
Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:
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Einlasskontrolle
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Ausgabe von Stimmzetteln an die Jagdgenossen
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Erstellung einer Statistik zur Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen mit Ihren Stimm- und Flächenanteilen
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Berechnung des Abstimmungsergebnisses
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Moderation der Jadversammlung
Sie haben noch Fragen oder benötigen ein Angebot?
Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Wir helfen gerne weiter.
Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Jagdgenossenschaftsversammlung.
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir:
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Die anstehenden Tagesordnungspunkte
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Die Einladung zur Versammlung
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Mustervollmachten
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Präsentation und Pläne für die Versammlung
Außerdem befüttern wir auf Wunsch unsere Versammlungsdatenbank mit Ihren Jagdkataster-Daten, damit bei der Einlasskontrolle mit Stimmzettelvergabe alles glatt läuft.
Beratung
Seit mehr als 20 Jahren bieten wir unsere Dienstleistungen für Jagdgenossen an. Während dieser Zeit haben wir uns durch die Bearbeitung unzähliger Projekte einen großen Erfahrungsschatz erarbeitet.
Sie als Kunde können von diesem Wissen profitieren, wann immer Sie zu den unten stehenden Fragestellungen unser Team hinzuziehen.
Wir freuen uns auf neue Herausforderungen
Abrundungen
Häufig entdecken wir bei der Bearbeitung von Jagdkatastern Flächen, die von Amtswegen abgerundet werden müssen. Etwa dann, wenn diese zwar Jagdgenossen zugeordnet sind aber keine direkte Verbindung mehr zum Jagdbezirk haben.
Wir erstellen Ihnen entsprechende Karten und Listen zur Vorlage beim Kreisjagdamt (untere Jagdbehörde).
Falls Sie darüber hinaus auch noch ordentliche Abrundungsverträge haben, arbeiten wir diese natürlich gerne für Sie in Ihre Jagdkatasterpläne mit ein.
Durchschneidungen
Die Durchschneidung Ihres Jagdbezirks durch eine neu geplante Bahnlinie oder Straße kann gravierende Beeinträchtigungen der Jagdausübung nach sich ziehen.
Unter Umständen steht Ihrer Jagdgenossenschaft eine Entschädigung für die erlangten Nachteile zu. Um diese rechtzeitig geltend machen zu können, erarbeiten wir für Sie das unterstützende Kartenmaterial und berechnen die betroffenen Flächen.
Jagdbogeneinteilung
Sie wollen Ihre Jagd ganz neu verpachten und bei dieser Gelegenheit Ihre Jagdbögen neu ordnen?
Kein Problem. Wir helfen Ihnen bei der Planung und bei der Einhaltung Ihrer Mindestgrößen.
Auskehrung
Gemäß §16 Abs. (2) Jagd- und Wildtiermanagementgesetz kann ein Jagdgenosse die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag des Jagderlöses verlangen, wenn die Jagdgenossenschaft beschließt, den Reinertrag nicht an ihre Mitglieder nach dem Verhältnis des Flächeninhaltes ihrer beteiligten Grundflächen zu verteilen.
Wir berechnen für Sie die Höhe des Anteils für jeden einzelnen Jagdgenossen oder erstellen für Sie Listen mit ermittelten Zahlbeträgen und Kontoinformationen.
Jagdkataster-Karte
Wo sind befriedete Bezirke, An- und Abrundungen oder wo genau verlaufen die Jagdbogengrenzen?
Die interaktive DIGITERRA Jagdkatasterkarte gibt Antworten auf diese Fragen.
Alle Informationen in einer Karte
Als Endprodukt bei der Erstellung Ihres Jagdkatasters erstellen wir Ihnen gerne optional eine interaktive Karte Ihres Jagdgenossenschaftsgebietes.
Die Karte enthält alle erforderlichen Informationen über Jagdbezirke, Jagdbögen, befriedete Bezirke, Flurstücke, Gewannnamen sowie An- und Abgliederungen oder Tauschverträge.
Diese bietet somit die perfekte Übersicht über Ihre Jagdgenossenschaft.
Responsive Design und mobile Nutzung
Interaktive Karten von DIGITERRA können Sie auf allen Geräten anschauen. Egal ob am Computer, am Tablet oder auf Ihrem Smartphone. Die Karte passt sich immer der jeweiligen Bildschirmgröße an.
Bei einer Besprechung im Büro oder ein Treffen mit den Pächtern vor Ort - Sie haben immer alle Informationen zu den Jagdbezirken und Jagdbögen einfach und passend zur Verfügung.
Eigentümer von Flurstücken abfragen
Eines der wichtigsten Funktionen ist das Abfragen von Flurstückseigentümern durch einen einfachen Klick auf die Karte. So können Sie zum Beispiel bei einem Wildschaden sofort feststellen, welcher Eigentümer betroffen ist.
Referenzen
Wir betreuen kleine, große, einfache, komplexe, selbstverwaltete und kommunale Jagdgenossenschaften.
Auf Nachfrage erhalten Sie gerne einen Einblick in unsere Kundenliste.